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Die Satzung der Vereinigung Ehemaliger Geisenheimer - Geisenheim Alumni Association e.V.  sieht unter § 5 eine Ehrenmitgliedschaft in der Vereinigung vor:

Zum Ehrenmitglied können Persönlichkeiten durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden, die sich um das Wohl der Vereinigung und des Berufsstandes besonders verdient gemacht haben.

Nachdem davon vor allem in den 50er und 60er Jahren Gebrauch gemacht wurde, gab es in den darauffolgenden Jahrzehnten keine weiteren Ernennungen. 2006 beschloss der Vorstand, diese Tradition wieder aufzunehmen und wieder Ehrenmitglieder zu ernennen.



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